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Sonderform: Fluchtweg mit beidseitiger Fluchtrichtung
Fluchtwegsysteme können mit Zugangskontrollen zum Zwecke der häufigen
Begehbarkeit kombiniert werden. Sie besitzen drei Betriebsarten:
Dauerverriegelt, Daueroffen, Einzelbegehung mit anschließender
Wiederverriegelung.
Richtlinien:
Fluchtwegsysteme müssen mindestens einmal im Jahr auf ihre
100%tige Funktionsfähigkeit überprüft werden.
DIBT-Richtlinie (EltVTR). Hier wird definiert wie ein elektrischer
Türverschluß in Flucht- und Rettungswegen anzubringen ist.
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Für die Planung, Projektierung und den anschließenden Betrieb gelten:
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Harte Faktoren: |
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Bestandsschutz oder Neubau (EN 1125 oder EN 179) |
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Montagefreundlichkeit (dürfen nach dem 3. Mal Aufschrauben nicht
auseinanderfallen) |
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muß die Inbetriebnahme unterstützen |
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Türen müssen absolut gang- und schließbar sein |
Weiche Faktoren: |
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Vernetzbarkeit zum Zwecke der Online-Überwachung |
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OCBD-Schnittstellen |
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Fluchtwegsysteme
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 Impressum
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